Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ospelt Catering AG

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Leistungen der Ospelt Catering AG, insbesondere für Veranstaltungen und gastronomische Bewirtschaftung («Catering»), die im Auftrag des Kunden organisiert und ausgerichtet werden.

1.2 Mit Vertragsabschluss (sh. Ziff. 2) akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.

1.3 Diese AGB gelten nur soweit im Einzelnen mit dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.4 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese gelten nur, wenn sich die Ospelt Catering AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

  1. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Ospelt Catering AG sind, sofern daraus nicht Gegenteiliges hervorgeht, unverbindlich und freibleibend.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die Ospelt Catering AG berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Offerte einen Unkostenbeitrag gemäss Aufwand und Spesen zu erheben.

2.3 Ein Auftrag an die Ospelt Catering AG kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Ospelt Catering AG zustande.

  1. Leistungsumfang und -änderungen

3.1 Die Ospelt Catering AG ist bemüht, zeitgerecht und in mangelfreiem Zustand zu liefern. Bei der Auswahl der Speisen und Getränke wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer und die Regie des Gesamtanlasses.

3.2 Die Ospelt Catering AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung zu ändern. Sie nimmt dabei in besonderer Weise Rücksicht auf das Interesse des Kunden und bietet gleichwertige Auftragserledigung.

3.3 Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall in Rechnung gestellt. Weitere Leistungen, die über die Auftragserteilung hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4 Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet die Ospelt Catering AG einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter, den sie gemäss Angebot für den jeweiligen Mitarbeiter aufzuwenden hat.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Ospelt Catering AG die Anzahl der zu bewirtschaftenden Gäste spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Personenzahl erst in einem Zeitraum zwischen 10 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit, ergibt sich ein Eilaufschlag vom 10% auf das vorgelegte Angebot. Veränderung, die erst binnen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden oder Verabsäumung der Mitteilung der tatsächlichen Personenzahl führen dazu, dass die Ospelt Catering AG die Leistungen gemäss ihrem Angebot erbringt. Nachteile, die dem Kunden hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten der Ospelt Catering AG. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl um mehr als 40 % von der vereinbarten Personenzahl ab, ist die Ospelt Catering AG berechtigt, die Leistung zu verweigern.

  1. Leistungen Dritter

Werden im Auftrag des Kunden durch die Ospelt Catering AG Dritte beauftragt, ist die Ospelt Catering AG berechtigt, für die jeweiligen Kosten (z.B. Musiker- und Künstlergagen; Dekoration) einen Vorschuss des Kunden zu verlangen.

  1. Rücktritt / Storno

5.1 Wird ein Anlass nach erfolgter Auftragserteilung durch den Kunden abgesagt bzw. storniert, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

bis 60 Tage vor dem Anlass die entstandenen Kosten, mind. CHF 500.00

bis 30 Tage vor dem Anlass 30% des Auftragsvolumens

bis 15 Tage vor dem Anlass 60% des Auftragsvolumens

weniger als 15 Tage vor dem Anlass 80% des Auftragsvolumens

5.2 Im Falle höherer Gewalt, durch die nicht nur eine Verzögerung der Leistung eintritt, kann die Ospelt Catering AG vom Vertrag zurücktreten.

5.3 Die durch die Beauftragung Dritter (Musiker, Lieferanten etc.) gegebenenfalls bereits entstanden Kosten sind im Falle eines Rücktritts / Stornos, durch den Kunden zu tragen.

5.4 Der Ospelt Catering AG steht es frei, ein Probeessen und konsumierte Getränke im Falle eines Rücktritts durch den Kunden zusätzlich zu den Stornokosten gemäss Ziff. 5.1 in Rechnung zu stellen.

  1. Verleih von Mobiliar oder anderen Gegenständen

6.1 Mobiliar oder andere Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche etc.), die von der Ospelt Catering AG bereitgestellt werden, hat der Kunde mit Sorgfalt zu behandeln und trägt dieser für die Dauer der Veranstaltung die Verantwortung darüber. Für beschädigte, zerstörte oder verlorengegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. Dies gilt auch für Gegenstände, die die Ospelt Catering AG im Auftrag des Kunden bei einem Dritten anmietet (z.B. Dekoration; technisches Equipment).

6.2 Rückgabebestätigungen der Ospelt Catering AG erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.

6.3 Mietgebühren werden pauschal oder nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache.

  1. Eventlocations

Die von der Ospelt Catering AG zur Verfügung gestellten Eventlocations sind zum vereinbarten Zweck zu nutzen. Sollten andere Konzepte umgesetzt werden, so hat die Ospelt Catering AG das Recht, den Anlass sofort abzubrechen, und behält diese sich gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte vor.

  1. Haftung

8.1 Die Ospelt Catering AG haftet nicht für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

8.2 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher oder sonstige Personen aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.

8.3 Die Ospelt Catering AG schliesst eine Haftung für Schäden aus, die Hilfspersonen in Ausübung ihrer Vertragsverrichtung zu Lasten des Kunden verursacht haben.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Alle aufgeführten Preise in Allgemeinangeboten oder Offerten verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2 Werden Getränke durch den Kunden selbst organisiert und direkt verrechnet, erhebt die Ospelt Catering AG eine Pauschale von CHF 6.50 pro Gast an Getränkesubvention («Zapfengeld»).

9.3 An- und Abfahrtswege der Mitarbeiter zu einer Veranstaltung gelten als Arbeitszeit und werden dem Kunden verrechnet.

9.4 Die Ospelt Catering AG stellt mit Annahme ihres Angebots ab einem Auftragsvolumen von CHF 5’000.00 als Vorauszahlung 60% der Gesamtsumme gemäss der Auftragsbestätigung in Rechnung. Ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Rechnungsstellung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist die Ospelt Catering AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Annahme des Angebots später als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt.

9.5 Die (Schluss-)Rechnung stellt die Ospelt Catering AG im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innert 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unberechtigt vorgenommene Abzüge durch den Kunden werden nachbelastet.

  1. Datenbearbeitung

Die Ospelt Catering AG weist darauf hin, dass im Zuge der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Informationen zu dieser Datenvereinbarung und die Rechte der Kunden gemäss der DSGVO finden sich auf unserer Webseite unter dem Link: https://ospelt-ag.li/datenschutz/

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB und das zugrundeliegende Vertragsverhältnis unterliegen ausschliesslich liechtensteinischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder um den Bestand dieser AGB oder dieses Vertrages anerkennen die Ospelt Catering AG und der Kunde ausdrücklich den Gerichtsstand Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als zusätzlicher Wahlgerichtsstand.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 E-Mails genügen nicht der Schriftform in Sinne dieser AGB.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, anfechtbar oder aus rechtlichen Gründen undurchführbar sein, behalten die übrigen Bedingungen dessen ungeachtet ihre Gültigkeit und die betroffene Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.